Mietvertrag kündigen in Österreich: Fristen, Kündigungsschreiben & Kaution 2026

Mietwohnung kündigen nach MRG in Österreich: Gesetzliche Kündigungsfristen, Kündigungsschreiben-Muster & Kaution. Schritt-für-Schritt zum reibungslosen Umzug.

Inhalt dieser Seite

Die Kündigung der bisherigen Mietwohnung ist der offizielle Startschuss für jeden Umzug. Wer Fristen und rechtliche Spielregeln nach dem österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) genau kennt, spart doppelte Mietzahlungen und sichert die vollständige Rückzahlung der Kaution.

Hier erfahren Sie alles über gesetzliche Fristen, Formvorschriften, Kautionsrückzahlung und finden ein kostenloses Muster für Ihr Kündigungsschreiben.


1. Gesetzliche Kündigungsfristen in Österreich (MRG)

Die Kündigungsmöglichkeiten unterscheiden sich danach, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag besitzen:

A. Befristeter Mietvertrag

  • Gesetzliche Mindestdauer: Nach § 29 Abs. 2 MRG haben Mieter das unabdingbare Recht, nach Ablauf von einem Jahr zu kündigen.
  • Kündigungsfrist: Die Frist beträgt 3 Monate, jeweils zum Monatsletzten.
  • Frühester Auszugstermin: Nach genau 16 Monaten (12 Monate Mindestwohndauer + 1 Monat Vorlauf zum Monatsletzten + 3 Monate Frist).

B. Unbefristeter Mietvertrag

  • Unbefristete Mietverhältnisse können vom Mieter jederzeit unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich geregelten Frist (üblicherweise 3 Monate) zum Monatsletzten gekündigt werden.

[!WARNING] Wichtig: Entscheidend ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter, nicht der Poststempel! Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mindestens 5 Werktage vor Monatsende.


2. Kostenloses Kündigungsschreiben-Muster (Vorlage Österreich)

Kopieren Sie diesen Text für Ihre schriftliche Kündigung:

EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

[Ihr Name und Vorname]
[Ihre aktuelle Anschrift]
[Ihre Telefonnummer / E-Mail]

An:
[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Anschrift des Vermieters]

Datum: [Aktuelles Datum]

Betrifft: Kündigung des Mietvertrags für das Objekt [Genaue Wohnungsadresse, Stiege, Türnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag für die oben genannte Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten fristgerecht zum [Datum des Monatsletzten, z. B. 31. März 2026].

Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie des Beendigungszeitpunkts.

Zwecks gemeinsamer Wohnungsbegehung, Erstellung des Übergabeprotokolls und Schlüsselrückgabe bitte ich Sie um Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung.

Gleichzeitig ersuche ich um Überweisung der hinterlegten Mietkaution inklusive der gesetzlichen Zinsen nach ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe auf folgendes Bankkonto:

IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Bank: [Name Ihrer Bank]
Kontoinhaber: [Ihr Name]

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]
[Ihr Name in Druckbuchstaben]

3. Die Kaution: Wann und wie viel muss zurückgezahlt werden?

Nach § 16b MRG dient die Kaution ausschließlich der Sicherung von Mietzinsen und Schadenersatzansprüchen.

  • Fälligkeit: Die Kaution ist unverzüglich nach Rückstellung des Mietgegenstands zurückzuzahlen (in der Praxis üblicherweise binnen 2 bis 3 Wochen).
  • Zinsen: Der Vermieter muss die Kaution fruchtbringend auf einem Sparkonto anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Abzüge: Nur für echte, über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden darf die Kaution einbehalten werden. Gewöhnliche Gebrauchsspuren (z. B. leichte Spuren von Möbeln an Wänden, Bohrlöcher in üblicher Zahl) rechtfertigen keinen Kautionsabzug.

Zur rechtlichen Absicherung empfehlen wir unser kostenloses Wohnungsübergabeprotokoll Österreich als PDF.


4. Zeitplan: Von der Kündigung bis zum Einzug ins neue Zuhause

Tabelle seitlich wischen →

Zeitpunkt To-Do
3 Monate vorher Mietvertrag per Einschreiben kündigen, Kündigungsbestätigung anfordern.
8–10 Wochen vorher Umzugsfirma kontaktieren, kostenlose Besichtigung buchen und Fixpreis sichern.
4–6 Wochen vorher Strom, Gas und Internet ummelden. Ratgeber: Strom & Gas ummelden.
2 Wochen vorher Halteverbotszone für Wien (MA 46) oder Bundesländer beantragen.
Übergabetag Zählerstände fotografieren, Übergabeprotokoll unterzeichnen, Kaution anfordern.

5. Entspannt übersiedeln mit Sicher Team

Sobald die Kündigung bestätigt ist, planen wir Ihren reibungslosen Umzug in Wien oder den Umzug innerhalb Österreichs. Mit schriftlicher Fixpreis-Garantie, Montage durch Profis und 1 Mio. € Allianz Versicherungsschutz.

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Quellen und weitere Informationen

Gut zu wissen.

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Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen in Österreich?

Nach dem österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter in der Regel drei Monate zum Monatsletzten, sofern im Mietvertrag keine für den Mieter günstigere (kürzere) Frist vereinbart wurde.

Wann kann ein befristeter Mietvertrag frühestens gekündigt werden?

Mieter einer befristeten Wohnung haben nach Ablauf eines Jahres das gesetzliche Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu kündigen (§ 29 Abs. 2 MRG). Die Mindestwohndauer beträgt somit insgesamt 16 Monate (12 Monate Mindestdauer + 1 Monat Kündigungsvorlauf + 3 Monate Kündigungsfrist).

Wie muss die Kündigung der Mietwohnung erfolgen?

Die Kündigung sollte stets schriftlich verfasst und per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter oder die Hausverwaltung gesendet werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist nicht das Absendedatum, sondern der Tag, an dem das Schreiben beim Vermieter einlangt.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Die Kaution muss gemäß § 16b MRG unverzüglich nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung samt Zinsen an den Mieter ausgezahlt werden, sofern keine berechtigten Gegenforderungen (wie Mietrückstände oder nicht vertragsgemäße Schäden) bestehen.

Muss ich die Wohnung beim Auszug weiß ausmalen?

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) sind Klauseln im Mietvertrag, die ein generelles Ausmalen bei Auszug vorschreiben, unwirksam. Eine Ausmalpflicht besteht in der Regel nur bei ungewöhnlicher Abnutzung oder wenn Wände in extremen Farben (z. B. Schwarz, Dunkelrot) gestrichen wurden.