Ratgeber

Sonderurlaub bei Umzug in Österreich: Anspruch & Recht

Aktualisiert am 25.08.2026
Geprüft am 09.02.2026

Schnell-Überblick: Fakten zum Sonderurlaub bei Übersiedlung

Kriterium Regelung in Österreich
Gesetzesgrundlage § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz (AngG) / § 1154b ABGB
Anspruchsdauer 1 bis 2 Arbeitstage (gemäß Kollektivvertrag)
Bezahlung 100 % Fortzahlung des Entgelts (keine Urlaubsabbuchung)
Voraussetzung Fristgerechte Mitteilung & ggf. Nachweis (Meldezettel / Umzugsrechnung)
Zuständiger Partner Sicher Team Umzugsservice

Steht Beschäftigten bei einem Umzug in Österreich Sonderurlaub zu? Ja, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich haben bei einem Wohnungswechsel unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Gesetzlich stützt sich dieser Anspruch auf das Angestelltengesetz (§ 8 Abs. 3 AngG) sowie auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1154b ABGB) als Verhinderungsgrund aus wichtigen persönlichen Gründen. Die genaue Anzahl der freien Tage wird im jeweils gültigen Kollektivvertrag geregelt.


Gesetzliche Grundlagen in Österreich

Ein Wohnungswechsel ist eine zeitintensive Angelegenheit, die sich selten komplett außerhalb der regulären Arbeitszeiten abwickeln lässt. Das österreichische Arbeitsrecht trägt diesem Umstand Rechnung.

Der Dienstverhinderungsgrund nach § 8 Abs. 3 AngG

Nach dem österreichischen Angestelltengesetz behält der Dienstnehmer seinen Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert ist.

Ein Umzug – insbesondere die Verlegung des Hauptwohnsitzes – gilt in Rechtsprechung und Praxis als ein solcher wichtiger persönlicher Grund.

Die Rolle des Kollektivvertrags (KV)

Während das Gesetz den grundsätzlichen Rahmen absteckt, finden sich die konkreten Bestimmungen in den österreichischen Kollektivverträgen. Hier unterscheidet man oft zwischen zwei Szenarien:

  1. Privat veranlasster Umzug: In den meisten Kollektivverträgen (z. B. Gewerbe, Handel, Banken) wird 1 freier Tag pro Kalenderjahr oder pro Umzug gewährt.
  2. Dienstlich veranlasster Umzug: Versetzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort, gewähren viele Kollektivverträge 2 bis 3 freie Tage, da der Umzug im Interesse des Unternehmens erfolgt.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Sonderurlaub richtig

Damit der Sonderurlaub reibungslos genehmigt wird, sollten Sie die folgenden Schritte einhalten:

  1. Kollektivvertrag prüfen: Informieren Sie sich in Ihrem Dienstvertrag oder Betriebsratsbüro, welcher Kollektivvertrag für Ihr Dienstverhältnis gilt und welche Fristen vorgesehen sind.
  2. Frühzeitige Bekanntgabe: Informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung so früh wie möglich schriftlich über den geplanten Umzugstermin.
  3. Nachweis vorbereiten: Halten Sie Nachweise bereit. Arbeitgeber verlangen häufig den neuen Meldezettel oder die Auftragsbestätigung einer professionellen Umzugsfirma für Wien und Österreich.
  4. Umzug effizient strukturieren: Wenn Sie eine zertifizierte Spedition beauftragen, sparen Sie wertvolle Zeit. Ein straff organisierter Ablauf stellt sicher, dass Sie die Wohnungsübergabe innerhalb des freien Tages komplett abschließen können.

Sonderfälle: Probezeit, Teilzeit & Eigenheim

Sonderurlaub während der Probezeit

Auch während der Probezeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, sofern der Kollektivvertrag dies nicht ausdrücklich einschränkt. Dennoch empfiehlt sich hier eine offene Absprache mit dem Arbeitgeber.

Teilzeitkräfte und Schichtarbeiter

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den Sonderurlaub, wenn der Umzug auf einen Tag fällt, an dem sie laut Dienstplan gearbeitet hätten. Fällt der Umzug auf einen arbeitsfreien Tag der Teilzeitkraft, entsteht kein Ausgleichsanspruch in Form von Ersatzfreistellung.

Umzug innerhalb desselben Hauses

Zieht ein Mieter lediglich in eine andere Stiege oder Stockwerkswohnung desselben Gebäudes um, kann der Anspruch entfallen, wenn kein erheblicher organisatorischer Aufwand nachgewiesen werden kann.


Tipps für einen stressfreien Umzugstag

Um den gewährten Sonderurlaub optimal zu nutzen, empfiehlt sich eine vorausschauende Planung:

  • Halteverbotszone reservieren: Nichts kostet am Umzugstag mehr Zeit als die Suche nach einem Parkplatz. Buchen Sie rechtzeitig eine behördliche Halteverbotszone in Wien.
  • Entrümpelung integrieren: Trennen Sie sich vor dem Transport von Altlasten. Mit einer professionellen Wohnungsauflösung & Entrümpelung übergeben Sie die alte Wohnung besenrein.
  • Fixpreis-Garantie nutzen: Vermeiden Sie finanzielle Überraschungen, indem Sie auf transparente Fixpreis-Angebote setzen.

Fazit: Gut informiert stressfrei übersiedeln

Der Sonderurlaub bei einem Umzug ist ein wichtiges Recht für Arbeitnehmer in Österreich. Wer seinen Kollektivvertrag kennt, den Arbeitgeber rechtzeitig informiert und den Transport professionell strukturiert, kann den Wohnungswechsel ohne Urlaubsverlust und Hektik bewältigen.

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Wichtigste Punkte

  • Der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug ist im Angestelltengesetz (§ 8 Abs. 3 AngG) und ABGB (§ 1154b) verankert.
  • Die konkrete Anzahl der freien Tage (meist 1 bis 2 Tage) regelt der jeweilige Kollektivvertrag.
  • Der Sonderurlaub ist bezahlt und darf nicht von Ihrem regulären Erholungsurlaub abgezogen werden.

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FAQ

Wie viele Tage Sonderurlaub bekommt man bei einem Umzug in Österreich?

In den meisten österreichischen Kollektivverträgen (z. B. Handelsangestellte, Metallgewerbe, IT) ist 1 Arbeitstag pro Umzug vorgesehen. Bei einem dienstlich veranlassten Umzug gewähren viele Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen bis zu 2 oder 3 Arbeitstage.

Steht mir Sonderurlaub auch bei einem privaten Umzug zu?

Ja, sofern der jeweilige Kollektivvertrag dies vorsieht. Der Grundsatz 'wichtiger persönlicher Grund' nach § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz gilt auch für private Übersiedlungen, da die Gründung oder Verlegung eines Haushalts eine notwendige Lebenshandlung darstellt.

Kann der Arbeitgeber eine Bestätigung für den Umzug verlangen?

Ja. Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Nachweis zu verlangen. Als Beleg dient typischerweise die Bestätigung der Meldung (Meldezettel) der neuen Hauptwohnsitzadresse oder der Vertrag mit einer professionellen Umzugsfirma.

Muss der Sonderurlaub am exakten Tag des Umzugs genommen werden?

Der Sonderurlaub muss in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Übersiedlung stehen. Üblicherweise nimmt man den freien Tag am Tag des tatsächlichen Transports oder am unmittelbar davor/danach liegenden Werktag.