Ein Umzug in Österreich erfordert nicht nur Muskelkraft beim Kartonschleppen, sondern auch organisatorisches Geschick bei den Verträgen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die rechtzeitige Ummeldung von Strom und Gas. Schließlich möchte niemand am Einzugstag in einer dunklen oder kalten Wohnung stehen.
In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, wie die An-, Ab- und Ummeldung von Energie in Österreich funktioniert, welche Fristen gelten und wie Sie den Umzug nutzen können, um Ihre Energiekosten zu senken.
Netzbetreiber vs. Lieferant: Das Energiesystem in Österreich
Um Strom und Gas in Österreich richtig anzumelden, muss man die zweigeteilte Struktur des österreichischen Energiemarktes verstehen:
- Der Netzbetreiber (Infrastruktur): Das ist das Unternehmen, dem die Strom- und Gasleitungen sowie die Zähler in Ihrer Region gehören (z.B. Wiener Netze in Wien, Netz NÖ in Niederösterreich, Netz Oberösterreich usw.). Der Netzbetreiber ist ortsgebunden und kann nicht frei gewählt werden.
- Der Energielieferant (Strom/Gas-Anbieter): Das ist der Händler, von dem Sie die eigentliche Energie beziehen (z.B. Wien Energie, EVN, Verbund, OMV, KELAG oder freie Anbieter). Den Lieferanten können Sie in ganz Österreich frei wählen.
Schritt-für-Schritt Anleitung: Strom & Gas beim Umzug ummelden
Schritt 1: 2 bis 4 Wochen vor dem Umzug – Vertrag prüfen
Prüfen Sie Ihren aktuellen Energievertrag. Bei einem Wohnungswechsel steht Ihnen in Österreich laut Gesetz ein Sonderkündigungsrecht zu, falls Sie den Anbieter an der neuen Adresse nicht weiter nutzen möchten oder der Anbieter die neue Adresse nicht beliefern kann.
- Option A (Mitnahme): Sie nehmen Ihren bestehenden Lieferanten mit. Teilen Sie dem Kundenservice das Einzugsdatum und die neue Adresse mit.
- Option B (Anbieterwechsel): Nutzen Sie Tarifrechner (wie z.B. den Tarifkalkulator der E-Control), um den günstigsten Strom- und Gasanbieter für Ihre neue Postleitzahl zu finden und schließen Sie einen neuen Vertrag ab.
Schritt 2: Anmeldung an der neuen Adresse
Veranlassen Sie die Anmeldung für die neue Wohnung rechtzeitig vor dem Schlüsselübergabemerkmal. Wenn Sie einen neuen Energielieferanten wählen, übernimmt dieser in der Regel auch die Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber für Sie.
Schritt 3: Am Tag der Schlüsselübergabe – Zählerstände ablesen
Am Tag der offiziellen Wohnungsübergabe lesen Sie gemeinsam mit dem Vermieter oder Vormieter die Zählerstände ab:
- Stromzähler: Zählernummer und aktuellen Stand (in kWh) notieren. Bei Smart Metern erfolgt die Ablesung oft stichtaggenau automatisch, dennoch ist ein Foto des Zählers ratsam.
- Gaszähler: Zählernummer und Zählerstand (in m³) notieren.
- Holden Sie die Ablesung im Wohnungsübergabeprotokoll fest.
Schritt 4: Nach dem Umzug – Abmeldung der alten Wohnung
Übermitteln Sie den Ablesestand der alten Wohnung an Ihren bisherigen Lieferanten bzw. Netzbetreiber. Daraufhin erhalten Sie die finale Endabrechnung für Ihre alte Adresse.
Vorbeugen: Die Abschaltungs-Falle vermeiden
Wird eine Wohnung vom Vormieter abgemeldet, ohne dass ein Nachmieter angemeldet ist, kann der Netzbetreiber die Leitung sperren (Abschaltung). Die spätere Wiedereinschaltung kostet Zeit und meist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.
- Tipp für Mieter: Klären Sie frühzeitig mit dem Vermieter oder Vormieter, ab welchem Tag die Ummeldung nahtlos erfolgen kann.
- Tipp für Vermieter & Eigentümer: Bei Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen empfiehlt sich eine vorübergehende Leerstandsanmeldung, um Unterbrechungen zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Strom & Gas
Kann der Vermieter mir vorschreiben, welchen Stromanbieter ich wählen muss? Nein. In Österreich herrscht freie Lieferantenwahl. Der Vermieter darf Ihnen nicht vorschreiben, bei welchem Energieanbieter Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag abschließen.
Wie lange dauert die Freischaltung von Strom oder Gas? Wenn die Leitung nicht gesperrt war, erfolgt die Umschaltung nahtlos. War der Zähler gesperrt, muss ein Techniker des Netzbetreibers vor Ort sein. Das kann 2 bis 5 Werktage dauern.
Was ist die Zählpunktbezeichnung und wo finde ich sie? Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Nummer (beginnend mit AT…), die Ihren Strom- oder Gaszähler eindeutig identifiziert. Sie finden diese Nummer auf alten Stromrechnungen der Wohnung oder auf dem Zähler selbst.
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