Bei der Rückgabe einer Gemeindewohnung sollten Räumung und offizieller Übergabetermin zusammen geplant werden. Die Bestätigung von Wiener Wohnen und die Anforderungen für Ihre konkrete Wohnung bilden die Grundlage. Eine bloße Zusage „besenrein“ ersetzt diese Prüfung nicht.
Was Wiener Wohnen zur Rückgabe nennt
Die offizielle Rückgabeinformation beschreibt unter anderem:
- Persönliche Gegenstände und Möbel entfernen; die Wohnung leer und sauber zurückgeben.
- Den bestätigten Rückgabetermin einhalten.
- Persönlich teilnehmen oder eine schriftlich bevollmächtigte Vertretung organisieren; Lichtbildausweis mitbringen.
- Alle betroffenen Schlüssel, Zugangskarten und gegebenenfalls Garagenöffner zurückgeben.
- Vorhandene Rückgabeunterlagen wie Anlagenbuch und Prüfbericht berücksichtigen.
Fragen zu Schäden, Einbauten oder Investitionen stimmen Sie anhand Ihrer Unterlagen mit Wiener Wohnen ab. Lassen Sie unklare Arbeiten vor der Beauftragung klären.
Daraus den Räumungsumfang ableiten
Erfassen Sie Wohnung und zugehörige Nebenbereiche. Kennzeichnen Sie persönliche Dinge zur Mitnahme, bestätigte private Abholungen und freigegebene Entfernung. Beschreiben Sie Kellerzugang, Etagen, Lift und Ladeweg. Technische Vorbereitung, Demontage und Reinigung bekommen jeweils eine eigene Zuständigkeit und einen vereinbarten Umfang.
Planen Sie die Räumung so, dass eine Abschlusskontrolle vor der Rückgabe möglich ist. Prüfen Sie Räume, gesicherte persönliche Dinge und Schlüssel anhand derselben Liste. Die beauftragte Entfernung von Möbeln entscheidet keine offenen Miet- oder Rückgabeansprüche. Der praktische Auftrag und die Abstimmung mit Wiener Wohnen bleiben zwei verbundene Aufgaben.
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